Michael Eckert und Markus Zell
Oldtimeranwälte mit langjähriger Erfahrung
Michael Eckert:
Die Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit von Michael Eckert liegen im Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht und Oldtimerrecht.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht leitet er bundesweit Verhandlungen mit Betriebsräten oder Gewerkschaften im Zusammenhang mit Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleichen und Sozialplänen sowie Haustarifverträgen, auch in Konfliktsituationen. Daneben ist er in allen Bereichen des Individualarbeitsrechts tätig – überwiegend für Arbeitgeber, Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte. Im Wirtschaftsrecht berät Michael Eckert Unternehmen vor allem bei der Gestaltung von Verträgen, bei Vertragsstreitigkeiten und -verhandlungen sowie im Rahmen laufender Beratungsverträge im „täglichen Rechtsgeschäft“. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Gründung und Übertragung von Unternehmen sowie der Sanierungsberatung. Im Oldtimerrecht berät er Privatpersonen, Unternehmen, Verbände sowie Vereine und vertritt diese auch vor Gericht. Er ist seit über 30 Jahren in der Oldtimer-Szene aktiv, FIVA-Fahrzeugprüfer und „Schrauber“, der selbst Fahrzeuge restauriert hat. Damit verfügt er neben dem juristischen Spezialwissen auch über das erforderliche technische Know-how.
„Fundierte Erfahrung & intelligente Strategien“
Ein hohes Maß an Engagement für seine Mandanten sowie Zielstrebigkeit zählen zu Michael Eckerts Markenzeichen. Er vertritt die Interessen seiner Mandanten mit großer Überzeugungskraft und rhetorischer Stärke. Aufgrund seiner weit reichenden und langjährigen Erfahrung mit komplexen Konstellationen sind auch anspruchsvolle Aufgabenstellungen bei ihm gut aufgehoben.
Markus H. Zell:
Oldtimerrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht sowie Versicherungsrecht sind im Focus von Markus H. Zell.
Ein Schwerpunkt der Tätigkeit von Markus H. Zell in unserer Kanzlei liegt im Oldtimerrecht und dabei insbesondere im Bereich kaufrechtlicher und werkvertraglicher Streitigkeiten. Er setzt für seine Mandanten außerdem Ansprüche aus Oldtimer-Versicherungen durch.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht gehört die Abwicklung von Unfallschäden an Oldtimern und „normalen“ Fahrzeugen ebenso zu seinen Aufgaben wie die Klärung von Meinungsverschiedenheiten mit dem eigenen Fahrzeugversicherer. Daneben verteidigt er seine Mandanten in Verkehrsstrafsachen sowie beim Vorgehen gegen Bußgeldbescheide.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht begleitet Markus H. Zell seine Mandanten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in allen Stadien von der Phase der Vertragsanbahnung, beim Verlauf und beim Übergang von Arbeitsverhältnissen bis hin zur Kündigung oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages.
„Nicht nachlassen, sondern immer am Ball bleiben!“
Markus H. Zell stellt an sich den Anspruch, die Fragen seiner Mandanten unkompliziert und verständlich zu beantworten, um gemeinsam mit ihnen individuelle, auf ihre Situation abgestimmte Strategien zu entwickeln und ebenso wirtschaftlich sinnvolle wie pragmatische Lösungen zu erzielen. Spezialisiertes, fundiertes Fachwissen ist hierfür unverzichtbar. Durch kontinuierliche Fortbildung gewährleistet er die optimale Vertretung seiner Mandanten.
Sie erreichen die Rechtsanwälte Michael Eckert und Markus Zell wie folgt:
Anwaltskanzlei EDK Eckert & Kollegen GdbR
Sofienstraße 17
69115 Heidelberg
Tel: 06221-91 40 50
Email: info@edk-hd.de
Website: www.edk-hd.de
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