Autoversicherung

Tipps und Tricks rund um die Autoversicherung für Ihren Klassiker

Die 10 größten Fehler rund um das Thema Autoversicherung und wie man sie vermeidet!


Klassiker und Liebhaberfahrzeuge sollten auf keinen Fall in einem herkömmlichen KFZ-Tarif versichert sein. Ist dies der Fall, sind im Schadenfall Probleme in Bezug auf den Wert des Fahrzeuges zu erwarten, gerade wenn das Auto an der Schwelle zum Klassiker steht.

Eins vorab zum Thema Diebstahl:

Wem gehört der gestohlene Oldtimer eigentlich, wenn er aufgefunden wird? Das kommt darauf an, ob er versichert ist oder nicht. In der Regel fordert die Versicherung Schlüssel und Papiere des Fahrzeugs nach einem Diebstahl an. Wird das Fahrzeug nicht innerhalb von vier Wochen aufgefunden, erhält das Diebstahlopfer die Versicherungsleistung in Höhe der zuvor festgelegten Versicherungssumme (abzüglich SB). Danach wird die Versicherung Eigentümer des Fahrzeugs. Ein Herausgabeanspruch aus jurisischter Sicht besteht nicht, jedoch ist es beispielsweise nach einem Kunstraub die Regel, dass, nachdem ein Gemälde sichergestellt wurde, dieses dem Museum zurückgegeben wird, wo der Diebstahl stattfand. Klären Sie also vorab mit Ihrer Versicherung, ob eine Rückgabe des Fahrzeugs an Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist. Dazu muss die entsprechende Versicherungsleistung 1:1 zurückgezahlt werden. Bei einer zwischenzeitlichen Wertsteigerung z.B. bei einem Porsche ist das für den ursprünglichen Eigentümer nämlich gut zu wissen.


1.    A wie altes Wertgutachten

Unser Tipp lasst regelmäßig ein aktuelles Gutachten erstellen, je detaillierter das Gutachten ist, desto problemloser sollte eine Schadenregulierung im Falle eines Falles ablaufen.

Nicht zu empfehlen ist eine sogenannte Selbsteinschätzung, die viele Versicherungen bis zu gewissen Wertgrenzen akzeptieren.

In einem Schadenfall in dem der Oldtimer durch einen Dritten beschädigt wird, zum Beispiel bei einem Auffahrunfall, haben diese Einschätzungen keinerlei Relevanz beim gegnerischen Haftpflichtversicherer.

2.    A wie Ausschlüsse

Je nach Anbieter, können die Ausschlüsse erheblich variieren, generell gilt, günstig muss nicht gleich gut bedeuten.

Das Befahren von Rennstrecken kann genauso pauschal ausgeschlossen sein, wie das ausnahmsweise Parken vor der eigenen Garage. Wie ist der Versicherungsschutz im europäischen Ausland geregelt, gibt es Einschränkungen in der Kasko?

Unser Tipp, machen Sie sich eine Aufstellung, der Punkte, die Ihnen bei Absicherung Ihres Liebhaberstücks am Herzen liegen und sprechen Sie mit einem Experten. Sparen Sie nicht am falschen Ende – Sie kaufen schließlich auch nicht das billigste Baumarkt-Öl und die Lackversiegelung von Discounter, oder?

3.    B wie alte Bedingungen

Bedingungen und Tarife ändern sich, stellen Sie Ihren Versicherungsschutz auf den Prüfstand, spätestens alle drei bis vier Jahre, es könnte sein, dass sich Bedingungen verbessert haben, d.h. der Versicherungsschutz nun umfangreicher ist, ohne zwingend mehr zu kosten.

4.    M wie mein Makler

Makler kümmert sich um alles. Aber bedenken Sie, dass auch für einen Makler die Versicherung von Exoten, Supersportwagen oder hochwertigen Klassikern nicht unbedingt ein alltägliches Geschäft ist. Auch eine online Recherche ersetzt keine persönliche Risikobeurteilung.

5.    G – wie grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen

In der Vergangenheit sind viele Versicherungen dazu übergegangen auch bei Schäden zu leisten, die auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Das kann das Überfahren einer roten Ampel oder das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sein! Prüfen Sie, ob das in Ihrer Police auch der Fall ist!

6.     T wie Transport und Touristik

Achten Sie genau darauf, wie Ihr Fahrzeug während eines Transportes auf Anhänger- oder Ladefläche gedeckt ist! Sind Schäden beim Be- und Entladen gedeckt? Auch der Transport auf einem Auto-Reisezug gilt als Transport!

7.    M wie Marktwert statt Wiederbeschaffungswert (WBW)

Über 75% aller Oldtimer sind zum Marktwert versichert. Was vielen nicht bewusst ist, nur der Wiederbeschaffungswert (WBW) geht von einer kurzfristigen Wiederbeschaffung aus (innerhalb 14 Tage Region D-A-CH). Daher beinhaltet er die Händlermarge (max. 20%) und 19 % Mehrwertsteuer.

Folglich ersetzt Ihnen nur eine Versicherung zum WBW die Kosten, die sie für die Neuanschaffung Ihres Klassikers aufwenden müssten, im Falle eines Falles! Verzichten Sie nicht auf ein Viertel der Entschädigungsleistung.

8.    R - wie Ruheversicherung

Entgegen aller Stammtischmeinungen, treten die meisten Schäden an Liebhaberfahrzeugen auf, wenn diese stehen, d.h. die geplatzte Batterie, Schäden durch Motten oder Mäusefraß, die abgefallene Deckenplatte in der Schrauberhalle, oder der Diebstahl aus der Tiefgarage. Eine Ruhedeckung, die auf einer herkömmlichen beitragsfreien Teilkasko basiert ist wertlos!

9.    V wie Vorsorge bei Wertsteigerung

Generell sollten Sie darauf achten, dass eine kostenfreie Absicherung über den Wert in Ihrer Police hinaus gedeckt gilt. 20-30% sollten ausreichen. Lassen Sie aber dennoch in regelmäßigen Abständen Ihr Gutachten erneuern oder überprüfen.

10.    W wie mein Auto kommt in die Werkstatt

Eine Wiederinbetriebnahme nach dem Winter oder eine Restaurierung ist geplant?

Das abgemeldete Auto ohne Versicherungsschutz in die Werkstatt verbracht, das kann böse ins Auge gehen. Nicht alle Betriebe, haben einen passenden Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug, so dass Sie UNBEDINGT VORAB klären sollten wer bei einem Diebstahl oder einem Unfallschaden haftet und bis zu welcher Höhe!

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