Ferrari gestohlen! Dieb wird zu drei Jahren Haft verurteilt.
Car-Napping 2019 in Düsseldorf! Der Franzose Djamel S. (45) unterschlug auf einer Probefahrt einen 2,35 Millionen Euro teuren Ferrari 288 GTO. Jetzt wurde er in Düsseldorf verurteilt
Es geschah im Mai 2019 in Düsseldorf: Auf einer Probefahrt nichts Ungewöhnliches, ein Händler lässt den Interessenten eines Ferrari 288 GTO ans Steuer. Doch dieses Mal ist alles anders, der Interessent gibt Gas und lässt den Verkäufer des im Kundenauftrag für 2,35 Mio. Euro angebotenen roten Klassikers verblüfft am Straßenrand zurück. Vom 400 PS Sportwagen zunächst keine Spur. Zur vereinbarten Probefahrt, hatte der Dieb einen falschen Namen angegeben und war laut Mitarbeiter des Händlers gut informiert über den 288 GTO aus dem Erstbesitz des Formel 1 Piloten Eddie Irvine.
Doch der Plan des Diebes geht nicht auf, der Wagen hat nur sehr wenig Benzin im Tank. Der Täter muss seine Taktik kurzfristig ändern. Er entschließt sich, den Ferrari kaltzustellen. Er spricht einen Schrebergärtner im benachbarten Grevenbroich an „My Ferrari! My Ferrari!“ und dieser bietet ihm hilfsbereit seine Garage an, um den wertvollen Sportwagen geschützt unterzustellen. Als ihn kurze Zeit später Bekannte auf seine Hilfeleistung bezüglich des roten Ferraris ansprechen, erfährt der Garageneigentümer vom Diebstahls des Ferraris und informiert direkt die Polizei. Der Wagen kann sichergestellt werden, der Schaden beläuft sich glücklicher Weise nur auf 12.000 Euro für das Reinigen des Fahrzeugs und einen Austausch aller Schlösser.
Der Dieb kam tatsächlich etliche Tage nach der Tat zurück und erfuhr, dass sein Diebesgut bereits die Polizei sichergestellt hatte. Jetzt kam Kommissar Zufall ins Spiel, der Täter war nämlich kurz vor der Probefahrt beim Händler fotografiert worden und hinterließ Fingerabdrücke im Auto. Aufgrund des außergewöhnlichen dreisten Coups wurde auch international über die Entwendung des Ferrari aus prominentem Erstbesitz berichtet. Dies führte dazu, dass ein Zeitungsleser aus Frankreich den entscheidenden Hinweis zur Identität des Täters geben konnte. Nachdem der Täter zunächst noch in Frankreich eine Haftstrafe absitzen musste, wurde er den deutschen Behörden übergeben. Ein Diebstahl ist kein Kavaliersdelikt.
Der Täter ist einschlägig vorbestraft und schwieg in der Verhandlung. Richter und Staatsanwältin verwiesen darauf, dass wenig den Täter entlaste und die Beweislage anhand der Zeugenaussagen und übereinstimmender DNA im Ferrari erdrückend sei. Drei Jahre und drei Monate Haft lautete das Urteil, das der 45-Jährige laut seinem Verteidiger nicht anfechten werde.